Bürgerservice / Tipps & Infos / Sicherheit beim Feuerwerk
Ein Feuerwerk soll Spaß machen und keine Schäden verursachen. Daher sollte man folgende Hinweise beachten.
Kaufen Sie Feuerwerkskörper ausschließlich beim Fachhändler.
Beim Kauf bei fahrenden Händlern oder in grenznahen Duty-Free-Shops besteht keine Möglichkeit, Ansprüche im Schadensfall geltend zu machen. Die Qualität der Ware wird z.B. durch die aufgedruckte Gebrauchsanweisung erkenntlich.
Der Einkauf von Feuerwerkskörpern sollte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Klasse I Feuerwerkskörper sind allgemein frei erhältlich, während Klasse II erst an Personen über 18 Jahren verkauft werden dürfen. Geben Sie Klasse II Feuerwerkskörper nicht an jüngere Personen
weiter.
Besichtigen Sie den Abschussplatz der Feuerwerksraketen bereits bei Tageslicht. Achten Sie auf ausreichend Abstand zu Gebäuden, Strom- und Telefonleitungen, Bäumen um Schäden
durch Ihre Feuerwerkskörper zu vermeiden.
Halten Sie großen Abstand zu Krankenhäusern, Altersheimen, Tierheimen, Kirchen, etc.
Selbiges gilt für Tankstellen, Lagern, Betriebsanlagen sowie Parkplätzen.
Verzichten Sie bei extremer Trockenheit auf ein Feuerwerk.
ACHTUNG: Klasse II Feuerwerk darf innerhalb des Ortsgebietes nicht abgeschossen werden - dies ist laut Pyrotechnikgesetz verboten. Außnahmeregelungen werden für bestimmte Anlässe, wie z.B. Sylvester, vom Bürgermeister erlassen. Erkundigen Sie sich daher vor dem Einsatz von Klasse II Feuerwerksartikeln in Ihrer Gemeinde / Stadt. Zusätzlich ist der Einsatz pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II in geschlossenen Räumen und in der Nähe von Menschensammlungen verboten.
Sollte doch etwas passieren rufen Sie die Notrufnummern.
Quelle: Baumax
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