Ordnung und Sauberkeit besonders in Arbeitsräumen, sind wesentliche Voraussetzung für die Brandsicherheit.
Streichhölzer und Feuerzeuge gehören nicht in Kinderhand und dürfen daher für die Kleinen nicht erreichbar sein.
Auf Dachböden, Scheunen, Abstellräumen und in Kellern sollten grundsätzlich keine Kerzen verwendet werden. Wenn notwendig z.B. bei Störungen der
Elektroanlage sind Taschenlampen zu verwenden.
Gasanlagen und die dazugehörigen Leitungen dürfen nur von sachkundigen Betrieben installiert werden.
Flüssiggasbehälter dürfen nicht in Kellerräumen, Treppenhäusern, etc. aufgestellt werden und sind vor Wärmeeinwirkung zu schützen. Nach jedem Wechsel der
Flüssiggasflasche ist eine Dichtheitsprobe mit Prüfspray oder Seifenwasser durchzuführen.
Es sollten nur Elektrogeräte mit gültigen Prüfzeichen verwendet und nur vom Fachmann repariert werden. Die Verwendung von Wärmegeräten mit
offenen Heizspiralen ist grundsätzlich verboten.
Verlängerungskabel müssen Wärme an die Umgebung abgeben können. Werden sie unter Teppichen verlegt oder bleiben während des Betriebs auf einer Kabeltrommel aufgespult, kann
es zu einem Wärmestau und damit zum Brand kommen. Beschädigte Verlängerungskabel nicht weiter verwenden.
Fettbrand NICHT mit Wasser löschen!
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Christbäume mit Kerzen NIE außer acht lassen!
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