Die Feuerwehrausbildung ist die spezifische Wissensgrundlage eines jeden Feuerwehr-mitgliedes im aktiven Dienst.
Die durch die fortschreitende Technisierung zunehmenden Feuerwehraufgaben, ein immer größer werdendes Verkehrsaufkommen zu Land, zu Wasser und in der Luft, die Häufung von Gefahrenpotentialen in den Produktionsstätten und Großlagern sowie eine zunehmende Anzahl von Naturkatastrophen erfordern geeignete Geräte und moderne Fahrzeuge zur raschen und zielführenden Einsatzbewältigung. Gleichzeitig werden höhere Anforderungen an Mannschaften und Führungskräfte der Feuerwehr gestellt, da die Einsatzarbeit bei Bränden gefährlicher wird und die Zahl und Vielfalt von technischen Einsätzen sowie Gefahrguteinsätzen steigt.
Da die Ausbildung wie das gesamte Feuerwehrwesen Landessache ist, kann diese je nach Bundesland variieren. Erst mit der Grundausbildung 2000 wurde bundesweit vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband eine standardisierte Grundausbildung geschaffen.
So findet die Grundausbildung großteils in der jeweiligen Feuerwehr statt. In dieser sind für die einzelnen Sachgebiete nicht nur eine gewisse Stundenanzahl, sondern vor allem ein gewisser Wissensstand am Ende der Ausbildung festgelegt. Es können sich aber auch mehrere Feuerwehren oder auch der ganze Bezirk zusammenschließen, die Ausbildung gemeinsam durchzuführen.
Frühestens ein Jahr nach Ende der Grundausbildung kann das Feuerwehrmitglied eine Truppführerausbildung besuchen. Eine kürzere Wartezeit haben die ehemaligen Mitglieder einer Feuerwehrjugend, da sie einen Großteil der Ausbildung im Rahmen der Jugendarbeit bereits absolviert haben. Diese Ausbildung kann auf Bezirksebene durchgeführt werden. Eine Reihe von anderen Kursen wie Atemschutzausbildung oder Maschinistenausbildung wird oft auch in den Bezirken abgehalten. Die Erste Hilfe-Ausbildung, die bereits Voraussetzung zu Truppführerausbildung darstellt, kann von den anderen Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Arbeiter-Samariter-Bund durchgeführt werden.
Für weiterführende Lehrgänge kann man die Landesfeuerwehrschulen besuchen. Diverse Lehrgänge sind an Funktionen, die man in der Feuerwehr ausübt, oder an besondere Fähigkeiten, die man sich außerhalb der Feuerwehr erarbeiten kann, gekoppelt.
Unabhängig von diesen Ausbildungsschritten werden in den einzelnen Feuerwehren oder auch gemeinsam mit mehreren Feuerwehren Übungen durchgeführt. Die Organisation dieser Übungen obliegt den einzelnen Feuerwehrkommandanten oder einem zuständigen Ausbildungsbeauftragten innerhalb der Feuerwehr. Auch wie streng der Übungsbesuch der einzelnen Feuerwehrmitglieder gehandhabt wird, ist allein Sache des Kommandos. Nur in einzelnen Sachgebieten, wie Atemschutz oder Körperschutz ist eine bestimmte Mindestanzahl Übungen notwendig.
Auch in übergeordneten Einheiten, wie dem Katastrophenhilfsdienst oder Sondereinheiten, wie Spreng- oder Strahlenschutzgruppen werden laufend Übungen durchgeführt, die je nach Führungsebene auf Gruppen-, Bezirks- oder Landesebene durchgeführt werden.
Außerdem werden noch zusätzliche Übungen mit anderen Hilfseinheiten, die entweder unter der Leitung einer der Hilfseinheiten, meist der Feuerwehr, oder aber unter Leitung des Bezirkshauptmannes durchgeführt werden. Solche Übungen werden oft auch als Stabsübungen durchgeführt, wobei dann wenig Mannschaft notwendig ist und nur das Führen eines Einsatzes unter den verschiedensten Szenarien geübt wird.
Feuerwehrwesen / Ausbildung